Die allgemeine Ermäßigung beträgt 20 v.H. Das ermäßigte Eintrittsgeld kann in Anspruch genommen werden von Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten ( mit güldigem Studentenausweis und Dauer der Güldigkeit ) Grundwehr und Zivildienstleistenden, Arbeitslosen und Schwerbehinderten ( mindestens 50 v.H. MdE ) gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises.
Preise für Gruppenführung nach Absprache.